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Der Kurbeitrag

Das gesamte Berchtesgadener Land besitzt das Prädikat "Heilklimatisches Kurgebiet" und ist damit offizielles Mitglied im Deutschen Bäderverband. Es erfüllt alle Anforderungen, die an bezuschussungsfähige Heilbäder und Kurorte gestellt werden. Dazu gehört auch die Verpflichtung, einen Kurbeitrag zu erheben für die vielfältigen Leistungen, die - angefangen vom Kurkonzert bis zu den Terrainkurwegen - das Berchtesgadener Land allen seinen Gästen bietet.

PDF-DokumentInfoprospekt zur Kurkarte (PDF-Download, 1.4 MB)

Region Berchtesgaden Königssee
Schönau am Königssee Der Kurbeitrag

Saisonzeiten Erwachsene
pro Person
80% MdE

100% MdE
& Begleitperson

Hauptsaison
01.05. - 31.10 und 21.12. - 29.02.
€ 1.80 € 1.35 Kurtaxe frei
Vor- und Nachsaison
01.11. - 20.12. und 01.03. - 30.04.
€ 1.30 € 0.97 Kurtaxe frei
         
Jugendliche
6 - 16 Jahre
80% MdE    100% MdE
& Begleitperson
Kinder
0 - 6 Jahre
Hauptsaison
01.05. - 31.10. und 21.12. - 29.02.
€ 0.80 € 0.60 Kurtaxe frei Kurtaxe frei
Vor- und Nachsaison
01.11. - 20.12. und 01.03. - 30.04.
€ 0,60 € 0.45 Kurtaxe frei Kurtaxe frei

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind kurabgabefrei. Schwerbehinderte ab 80% MdE erhalten bei Vorlage des Ausweises Kurtaxe ermäßigt. Änderungen vorbehalten. Die Kurabgabe ist für jeden Aufenthaltstag zu entrichten; der Tag der Ankunft und der Abreise gelten als ein Tag. Die fremdenpolizeiliche Anmeldung mit dem amtlichen Anmeldeformular muß innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft durch den Vermieter erfolgen.

Die Kurkarte gewährleistet örtlich und im Berchtesgadener Land Vorteile und Vergünstigungen. Es wird deshalb dem Gast empfohlen, diese dem Quartiergeber sofort am Anreisetag abzuverlangen. Die Gästezimmer unterliegen der Preisauszeichnungs-pflicht. Die Vermieter sind angewiesen, die Höchstpreise für Garni, HP und VP (Inklusivpreise) im Zimmer bzw. Ferienwohnung bekannt zu machen.

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