  | 7. Hüttenroas |  |
11.09.10: Musikalischer Wandertag im herrlichen Jennergebiet. Ab 11:00... | | » mehr | |
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Der Kurbeitrag Das gesamte Berchtesgadener Land besitzt das Prädikat "Heilklimatisches Kurgebiet" und ist damit offizielles
Mitglied im Deutschen Bäderverband. Es erfüllt alle Anforderungen, die an
bezuschussungsfähige Heilbäder und Kurorte gestellt werden. Dazu gehört auch
die Verpflichtung, einen Kurbeitrag zu erheben für die vielfältigen Leistungen, die
- angefangen vom Kurkonzert bis zu den Terrainkurwegen - das Berchtesgadener Land allen
seinen Gästen bietet. Infoprospekt zur Kurkarte (PDF-Download, 1.4 MB)
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| Saisonzeiten |
Erwachsene
pro Person |
80% MdE |
100% MdE & Begleitperson |
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Hauptsaison 01.05. - 31.10 und 21.12. -
29.02. |
€ 2,10 |
€ 1,58 |
Kurtaxe frei |
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Vor- und Nachsaison 01.03. – 30.04. und 01.11. –
20.12. |
€ 1,60 |
€ 1,20 |
Kurtaxe frei |
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Jugendliche
6 - 16 Jahre
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80% MdE
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100% MdE & Begleitperson
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Kinder
0 - 6 Jahre
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Hauptsaison 01.05. - 31.10. und 21.12. - 29.02.
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€ 1,10
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€ 0,83
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Kurtaxe frei
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Kurtaxe frei
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Vor- und Nachsaison 01.03. – 30.04. und 01.11. – 20.12.
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€ 0,90
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€ 0,68
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Kurtaxe frei
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Kurtaxe frei
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Kinder bis
zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind kurabgabefrei. Schwerbehinderte ab 80% MdE erhalten bei
Vorlage des Ausweises Kurtaxe ermäßigt. Änderungen vorbehalten. Die Kurabgabe
ist für jeden Aufenthaltstag zu entrichten; der Tag der Ankunft und
der Abreise gelten als ein Tag. Die
fremdenpolizeiliche Anmeldung mit dem amtlichen Anmeldeformular muß innerhalb von 24 Stunden
nach Ankunft durch den Vermieter erfolgen. Die Kurkarte gewährleistet örtlich und im Berchtesgadener Land Vorteile und
Vergünstigungen. Es wird deshalb dem Gast empfohlen, diese dem
Quartiergeber sofort am Anreisetag abzuverlangen. Die Gästezimmer unterliegen
der Preisauszeichnungs-pflicht. Die Vermieter sind angewiesen, die Höchstpreise
für Garni, HP und VP (Inklusivpreise) im Zimmer bzw. Ferienwohnung bekannt
zu machen. |