Kinder bis
zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind kurabgabefrei. Schwerbehinderte ab 80% MdE erhalten bei
Vorlage des Ausweises Kurtaxe ermäßigt. Änderungen vorbehalten. Die Kurabgabe
ist für jeden Aufenthaltstag zu entrichten; der Tag der Ankunft und
der Abreise gelten als ein Tag. Die
fremdenpolizeiliche Anmeldung mit dem amtlichen Anmeldeformular muß innerhalb von 24 Stunden
nach Ankunft durch den Vermieter erfolgen.
Die Kurkarte gewährleistet örtlich und im Berchtesgadener Land Vorteile und
Vergünstigungen. Es wird deshalb dem Gast empfohlen, diese dem
Quartiergeber sofort am Anreisetag abzuverlangen. Die Gästezimmer unterliegen
der Preisauszeichnungs-pflicht. Die Vermieter sind angewiesen, die Höchstpreise
für Garni, HP und VP (Inklusivpreise) im Zimmer bzw. Ferienwohnung bekannt
zu machen.