Urlaub & Gastgeber
Der Kurbeitrag
Das gesamte Berchtesgadener Land besitzt das Prädikat "Heilklimatisches Kurgebiet" und ist damit offizielles Mitglied im Deutschen Bäderverband. Es erfüllt alle Anforderungen, die an bezuschussungsfähige Heilbäder und Kurorte gestellt werden. Dazu gehört auch die Verpflichtung, einen Kurbeitrag zu erheben für die vielfältigen Leistungen, die - angefangen vom Kurkonzert bis zu den Terrainkurwegen - das Berchtesgadener Land allen seinen Gästen bietet.
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Kurtaxe 2013 |
Erwachsene pro Person |
80% MdE |
100% MdE |
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| € 2,10 | € 1,58 | Kurtaxe frei | ||
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Jugendliche
Jahrgang 1997 - 2006 |
80% MdE |
100% MdE & Begleitperson |
Kinder
Jahrgang 2007 - 2013 | |
| € 1,10 | € 0,83 | Kurtaxe frei | Kurtaxe frei |
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind kurabgabefrei. Schwerbehinderte ab 80% MdE erhalten bei Vorlage des Ausweises Kurtaxe ermäßigt. Änderungen vorbehalten. Die Kurabgabe ist für jeden Aufenthaltstag zu entrichten; der Tag der Ankunft und der Abreise gelten als ein Tag. Die fremdenpolizeiliche Anmeldung mit dem amtlichen Anmeldeformular muß innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft durch den Vermieter erfolgen.
Die Gästekarte gewährleistet örtlich und im Berchtesgadener Land Vorteile und Vergünstigungen. Es wird deshalb dem Gast empfohlen, diese dem Quartiergeber sofort am Anreisetag abzuverlangen. Die Gästezimmer unterliegen der Preisauszeichnungs-pflicht. Die Vermieter sind angewiesen, die Höchstpreise für Garni, HP und VP (Inklusivpreise) im Zimmer bzw. Ferienwohnung bekannt zu machen.











