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Allgemeine Informationen
Skibergsteigen oder Skitourengehen ist das
Besteigen von Bergen auf Skiern und die Talfahrt auf oder abseits präparierter
Skipisten. Die ersten Skitouren wurden Ende des 19. Jahrhunderts begangen. Wegen
fehlender Liftanlagen wurden auch noch Anfang des 20. Jahrhunderts sämtliche
Ausflüge in Form von Skitouren durchgeführt.
Heutzutage ist Skibergsteigen sehr beliebt, denn es gilt
als äußerst nachhaltig und umweltgerecht. Geschätzt sind Abfahrten im frischen
Pulverschnee, doch beachten Sie stets die mögliche Lawinengefahr. Lawinenlagebericht und Schneedeckenbereicht.
Erleben Sie Fitness in der Natur und nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf
andere Pistenbenützer, Das richtige Verhalten zählt genauso wie die DSV
Umweltregeln.
In
unserem Programm finden Sie gut beschriebene Touren für Einsteiger mit
nützlichen Tipps, wie eine Tour zu beginnen ist, was man beachten sollte und
welche Ausrüstung empfohlen wird.
Außerdem können Besucher in Berchtesgaden das kleine 1 x 1 des Skibergsteigens lernen. In vier Stunden vermitteln staatlich geprüfte Berg- und Skiführer im ersten Skitourenpark der Alpen die Grundlagen des Tourengehens.
Fortgeschrittene und Könner finden anspruchsvolle Touren, die Huger auf mehr machen.
Beliebt ist das abendliche Tourengehen. Nach
Betriebsschluss ist in einem von vier Skigebieten rund um Berchtesgaden eine
Abfahrt ausgewiesen. Bitte halten Sie die Öffnungszeiten ein, sodass die
Pistenraupen pünktlich mit ihrer Arbeit beginnen können!
Des Weiteren können wir Ihnen die
Tourentipps des Österreichischen Alpenvereins empfehlen. Dort finden Sie eine
Übersicht über Skitouren im Land Salzburg und Berchtesgadener Land, die mit
Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel unternommen werden können. Außerdem werden
aktuellen Anreise- und Rückreiseinformationen angegeben.
Hinweis für Skitourengeher / neu
Der Mitterkaserweg ist an Samstagen, Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen sowie im Zeitraum 15. bis 19. Februar und 29. März bis
01. April 2010 für aufsteigende Skifahrer (Tourengeher) von 09.30 bis 16.30 Uhr
gesperrt.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße belegt
werden.
Anordnung der Gemeinde Schönau a. Königssee
vom 10.02.2010, §
24 Abs. 2 und 6 Landesstraf- und Verordnungsgesetz










