Urlaub & Gastgeber
Tipps für Sie
Die Reihenfolge der Vermietereinträge ist nach der Aktualität der Freimeldungen bestimmt. In der Suchmaske können Sie unter den verschiedenen Kriterien wählen: Hotels, Pensionen, Gästehäuser, Gästehäuser - Privatvermieter, Urlaub auf dem Bauernhof, Ferienwohnungen sowie Campingplätze jeweils nach der Aktualität der freimeldungen gereiht. Alle Angaben sind nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Zimmervorbestellung durch direkten Schriftverkehr mit den im Verzeichnis genannten Vermietern, ist für die Vor- und Nachsaison empfehlenswert, für die Hauptsaison schon frühzeitig erforderlich. Genaue Angaben über Ankunft, Aufenthaltsdauer, Preislage, Qualität, Tal- und Höhenlage ermöglichen eine schnelle Erledigung und tragen entscheidend zur Berücksichtigung der Wünsche bei.
Voreinmietungen sind sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter bindend. Im übrigen gelten die Bestimmungen der deutschen Hotelordnung.
Das komplette Frühstück besteht aus einer Portion Bohnenkaffee, wahlweise Tee, Kakao oder Milch, 20g Butter, 30g Marmelade oder Honig und drei Brötchen, bwz. 2 Brötchen und eine Scheibe Schwarzbrot und wird von jedem Vermieter verabreicht. Vermieter, die das sogenannte "erweiterte Frühstück" verabreichen, geben zusätzlich ohne Aufpreis wechselweise oder auch nur jeweils mindestens Ei, Wurst oder Käse zum oben erwähnten kompletten Frühstück.
Die bekannt gemachten Inklusivpreise sind verbindlich, es sei denn, die Preisentwicklung zwingt zu allgemeinen Änderungen. Eventuelle Preisermäßigungen für Kinder sind zwischen dem Gast und dem Vermieter zu vereinbaren. Zu bemerken ist, daß bei der Benutzung der Dusche oder des Bades im Haus mit dem Vermieter eine Gebühr zu vereinbaren ist, da diese Leistungen nicht im Inklusivpreis enthalten sind.
Die Spanne zwischen Mindest- und Höchstpreis ist bedingt durch die Vor- und Nach- bzw. Hauptsaison, zum Teil auch durch die unterschiedliche Ausstattung im gleichen Haus. Die Zimmer- und Pensionspreise gelten ab drei Aufenthaltstagen.
Deutsche Hotelordnung (Auszug) - Rechte und Pflichten
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5.a. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Mehr Info unter www.dehoga.de











